Wie lange gibt es lohnfortzahlung krank im Job?

Wie lange gibt es lohnfortzahlung krank im Job?

Im Krankheitsfall ist die Frage nach der finanziellen Absicherung für Arbeitnehmer in DE von großer Bedeutung. Viele fragen sich: Wie lange erhalte ich mein Gehalt weiter, wenn ich krank bin? Die sogenannte Lohnfortzahlung krank durch den Arbeitgeber ist ein zentrales Element des deutschen Arbeitsrechts und soll sicherstellen, dass Arbeitnehmer bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit nicht sofort in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Diese Regelung schützt die Beschäftigten und gibt ihnen die notwendige Zeit zur Genesung, ohne sich um ihren Verdienst sorgen zu müssen. Es gibt jedoch spezifische Fristen und Bedingungen, die sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber kennen sollten.

Overview

  • Arbeitnehmer in DE haben grundsätzlich Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung krank durch den Arbeitgeber.
  • Voraussetzung ist eine unverschuldete Arbeitsunfähigkeit und das Bestehen des Arbeitsverhältnisses seit mindestens vier Wochen.
  • Nach Ablauf der sechs Wochen tritt in der Regel die Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld.
  • Krankengeld kann bis zu 78 Wochen innerhalb eines Drei-Jahres-Zeitraums für dieselbe Krankheit bezogen werden.
  • Wiederholte Erkrankungen an derselben Krankheit können die Sechs-Wochen-Frist für die Lohnfortzahlung krank neu auslösen, wenn zwischen den Erkrankungen mindestens sechs Monate liegen oder der Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit mehr als zwölf Monate zurückliegt.
  • Arbeitnehmer sind verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich dem Arbeitgeber mitzuteilen und eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.
  • Die Höhe der Lohnfortzahlung krank entspricht dem vollen Gehalt, während das Krankengeld in der Regel 70 % des letzten Bruttoeinkommens, maximal jedoch 90 % des Nettoeinkommens beträgt.

Die gesetzliche Grundlage der Lohnfortzahlung krank

Die gesetzliche Grundlage für die Lohnfortzahlung krank ist das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) in DE. Dieses Gesetz regelt den Anspruch von Arbeitnehmern auf Fortzahlung ihres Arbeitsentgelts bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit, aber auch an Feiertagen und im Falle der Inanspruchnahme von Kurzarbeit. Der Paragraph 3 des EntgFG ist hierbei besonders relevant. Er besagt, dass ein Arbeitnehmer, der infolge Krankheit arbeitsunfähig ist, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen hat. Diese Regelung ist ein Eckpfeiler des Arbeitnehmerschutzes in Deutschland und gewährleistet finanzielle Sicherheit in einer vulnerablen Phase. Wichtig ist auch die Wartezeit: Ein neu eingestellter Arbeitnehmer erwirbt den vollen Anspruch auf Lohnfortzahlung krank erst nach vier Wochen ununterbrochener Beschäftigung im Unternehmen. Tritt die Arbeitsunfähigkeit vor Ablauf dieser Wartezeit ein, besteht in der Regel kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Stattdessen zahlt die Krankenkasse Krankengeld, wenn der Arbeitnehmer bereits Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung ist.

Wie lange erhalten Arbeitnehmer Lohnfortzahlung krank?

Die zentrale Frage “Wie lange gibt es Lohnfortzahlung krank im Job?” wird durch das Entgeltfortzahlungsgesetz klar beantwortet: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das volle Arbeitsentgelt für die Dauer von bis zu sechs Wochen zu zahlen. Diese Sechs-Wochen-Frist (42 Kalendertage) gilt pro Krankheit. Das bedeutet, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund einer bestimmten Krankheit arbeitsunfähig ist und sich diese Krankheit über einen längeren Zeitraum hinzieht, zahlt der Arbeitgeber maximal sechs Wochen lang. Sollte der Arbeitnehmer innerhalb kurzer Zeit an einer völlig neuen, anderen Krankheit erkranken, beginnt die Sechs-Wochen-Frist für diese neue Krankheit erneut. Eine Besonderheit ergibt sich bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit aufgrund derselben Krankheit. Wenn der Arbeitnehmer innerhalb von zwölf Monaten nach Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit erneut an derselben Krankheit erkrankt, wird die bereits erfolgte Lohnfortzahlung krank auf die Sechs-Wochen-Frist angerechnet. Eine neue Sechs-Wochen-Frist beginnt nur dann, wenn zwischen zwei Erkrankungen an derselben Krankheit mindestens sechs Monate Arbeitsfähigkeit lagen oder seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit zwölf Monate vergangen sind. Es ist entscheidend, dass Arbeitnehmer ihre Arbeitsunfähigkeit unverzüglich dem Arbeitgeber mitteilen und spätestens ab dem dritten Kalendertag eine ärztliche Bescheinigung (Attest) vorlegen, sofern der Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag keine kürzere Frist vorsieht.

Was passiert nach der Lohnfortzahlung krank durch den Arbeitgeber?

Nach Ablauf der sechs Wochen Lohnfortzahlung krank durch den Arbeitgeber endet dessen Verpflichtung zur Entgeltfortzahlung. Zu diesem Zeitpunkt greift das soziale Sicherungssystem in DE ein. Arbeitnehmer, die gesetzlich krankenversichert sind und weiterhin arbeitsunfähig bleiben, erhalten dann in der Regel Krankengeld von ihrer Krankenkasse. Das Krankengeld ist eine Entgeltersatzleistung, die dazu dient, den Verdienstausfall während einer längeren Krankheit abzufedern. Die Höhe des Krankengeldes beträgt in der Regel 70 % des letzten Bruttoeinkommens, darf aber 90 % des letzten Nettoeinkommens nicht übersteigen. Es wird für maximal 78 Wochen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren für dieselbe Krankheit gezahlt. Diese 78 Wochen umfassen die sechs Wochen der Lohnfortzahlung krank durch den Arbeitgeber. Die Krankenkasse prüft dabei die fortbestehende Arbeitsunfähigkeit regelmäßig. Für Arbeitnehmer ist es wichtig, den Antrag auf Krankengeld rechtzeitig bei ihrer Krankenkasse zu stellen und die ärztlichen Bescheinigungen lückenlos einzureichen, um einen nahtlosen Übergang von der Arbeitgeberzahlung zum Krankengeld zu gewährleisten. Bei privat versicherten Arbeitnehmern hängt die Absicherung nach der Lohnfortzahlung krank von den individuellen Vertragsbedingungen ihrer privaten Krankenversicherung ab, insbesondere ob sie eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen haben.

Sonderfälle und wichtige Hinweise zur Lohnfortzahlung krank

Die Regelungen zur Lohnfortzahlung krank können in bestimmten Sonderfällen komplexer werden. Ein solcher Fall ist die sogenannte Stufenweise Wiedereingliederung, oft als “Hamburger Modell” bekannt. Hierbei kehrt der Arbeitnehmer nach langer Krankheit schrittweise in den Arbeitsprozess zurück. Während dieser Zeit, in der die Arbeitsleistung noch nicht voll erbracht wird, kann für den nicht geleisteten Teil weiterhin Krankengeld gezahlt werden, während der Arbeitgeber für die tatsächlich erbrachte Leistung Entgelt zahlt. Ein weiterer wichtiger Aspekt betrifft Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten. Auch hier beginnt zunächst die Lohnfortzahlung krank durch den Arbeitgeber für sechs Wochen. Danach übernehmen in der Regel die Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen die weitere finanzielle Absicherung in Form von Verletztengeld, welches oft höher ist als das reguläre Krankengeld. Für Arbeitnehmer in DE ist es zudem entscheidend, die Anzeigepflichten genau zu beachten. Die unverzügliche Meldung der Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitgeber und die fristgerechte Vorlage der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sind essenziell, um den Anspruch auf Lohnfortzahlung krank nicht zu gefährden. Versäumnisse können dazu führen, dass der Arbeitgeber die Lohnzahlung verweigern darf. Bei Zweifeln oder komplizierten Konstellationen ist es immer ratsam, sich bei der Krankenkasse, dem Betriebsrat oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen. So können Arbeitnehmer sicherstellen, dass ihre Ansprüche im Krankheitsfall vollumfänglich gewahrt bleiben.