Welche Rechte hat man beim zeugnis arbeitsrecht?

Welche Rechte hat man beim zeugnis arbeitsrecht?

Das Arbeitszeugnis ist für Arbeitnehmer weit mehr als nur ein formelles Dokument zum Ende eines Arbeitsverhältnisses. Es ist eine Visitenkarte für die berufliche Zukunft und kann entscheidend sein, wenn es um neue Jobchancen geht. Aus diesem Grund sind die damit verbundenen Rechte, die das zeugnis arbeitsrecht in Deutschland vorsieht, von großer Bedeutung. Arbeitnehmer haben hier klare Ansprüche, die von der Ausstellung bis zur Korrektur reichen und sicherstellen sollen, dass das Zeugnis wohlwollend und wahrheitsgemäß formuliert ist. Die Regelungen dazu finden sich hauptsächlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und in der Gewerbeordnung (GewO).

Overview

  • Jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat einen gesetzlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.
  • Man unterscheidet grundsätzlich zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Arbeitszeugnis.
  • Das Zeugnis muss wohlwollend formuliert sein, ohne die Wahrheit zu verfälschen.
  • Arbeitnehmer haben das Recht, eine Berichtigung oder Änderung des Zeugnisinhalts zu verlangen.
  • Es gibt bestimmte Fristen, innerhalb derer der Anspruch auf Zeugniserteilung und -berichtigung geltend gemacht werden muss.
  • Bei Problemen mit dem Zeugnis können Arbeitnehmer rechtliche Schritte einleiten, bis hin zu einer Klage vor dem Arbeitsgericht.
  • Die sogenannte “Zeugnissprache” erfordert oft eine genaue Interpretation der Formulierungen.
  • Ein Zwischenzeugnis kann auch während eines laufenden Arbeitsverhältnisses beantragt werden.

Der grundlegende Anspruch beim zeugnis arbeitsrecht: Einfaches oder qualifiziertes Zeugnis?

Jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat nach § 630 BGB bzw. § 109 GewO einen gesetzlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Das ist ein Kernstück des zeugnis arbeitsrecht. Dieser Anspruch umfasst zunächst ein “einfaches Arbeitszeugnis”. Dieses enthält lediglich Angaben zur Person des Arbeitnehmers, zur Art und Dauer der Beschäftigung. Es ist ein rein objektives Dokument ohne Bewertungen.

Deutlich relevanter für die berufliche Laufbahn ist jedoch das “qualifizierte Arbeitszeugnis”. Dieses Zeugnis geht über die bloße Auflistung von Fakten hinaus und bewertet zusätzlich die Leistung und das Verhalten des Arbeitnehmers während der Beschäftigungszeit. Der Arbeitnehmer hat hierbei das Recht, ein qualifiziertes Zeugnis zu verlangen. Es ist wichtig zu wissen, dass der Arbeitgeber nicht automatisch ein qualifiziertes Zeugnis ausstellen muss, sondern der Arbeitnehmer dies explizit anfordern sollte. Für die Jobsuche ist ein qualifiziertes Zeugnis fast immer unerlässlich, da es potenziellen neuen Arbeitgebern einen umfassenden Eindruck vermittelt. Auch die Gründe für das Ausscheiden aus dem Unternehmen dürfen in einem qualifizierten Zeugnis nicht erwähnt werden, es sei denn, der Arbeitnehmer wünscht dies ausdrücklich.

Inhaltliche Anforderungen und das Recht auf Berichtigung beim zeugnis arbeitsrecht

Das zeugnis arbeitsrecht stellt klare Anforderungen an den Inhalt eines qualifizierten Zeugnisses. Es muss nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wahr und wohlwollend sein. Das bedeutet, es muss einerseits den Tatsachen entsprechen und darf keine falschen Informationen enthalten. Andererseits soll es dem Arbeitnehmer nicht ungerechtfertigt seine berufliche Zukunft verbauen. Negative Bewertungen sind nur zulässig, wenn sie der Wahrheit entsprechen und für die Beurteilung des Arbeitnehmers von Bedeutung sind. Ein Zeugnis darf nicht dazu dienen, dem Arbeitnehmer Steine in den Weg zu legen.

Ein besonderes Augenmerk sollte auf die sogenannte “Zeugnissprache” gelegt werden. Arbeitgeber verwenden oft standardisierte Formulierungen, die auf den ersten Blick positiv klingen, aber bei genauerer Betrachtung eine negative Bedeutung haben können. Beispiele hierfür sind Formulierungen wie “Er bemühte sich stets, die ihm übertragenen Aufgaben zu erfüllen” oder “Er zeigte stets Verständnis für die Belange der Kollegen”. Solche versteckten Botschaften erfordern eine genaue Prüfung.

Sollte der Arbeitnehmer mit dem Inhalt des Zeugnisses nicht einverstanden sein, weil es unwahr, nicht wohlwollend genug oder irreführend ist, hat er ein Recht auf Berichtigung. Zunächst sollte der Arbeitnehmer den Arbeitgeber schriftlich zur Korrektur auffordern und dabei genau benennen, welche Passagen geändert oder ergänzt werden sollen und warum. Gelingt keine außergerichtliche Einigung, kann der Arbeitnehmer Klage vor dem Arbeitsgericht einreichen. Hierbei liegt die Beweislast oft beim Arbeitgeber, wenn das Zeugnis schlechter als “durchschnittlich” (Note 3) ist, und beim Arbeitnehmer, wenn er eine bessere Bewertung als “gut” (Note 2) durchsetzen möchte.

Fristen und Verjährung im Zusammenhang mit dem zeugnis arbeitsrecht

Die Geltendmachung des Anspruchs auf ein Arbeitszeugnis und dessen Berichtigung ist an bestimmte Fristen gebunden, die im zeugnis arbeitsrecht relevant sind. Der Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses verjährt in der Regel nach drei Jahren, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (also in der Regel dem Jahr des Austritts aus dem Unternehmen). Es ist jedoch dringend ratsam, das Zeugnis wesentlich früher einzufordern, am besten direkt mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder kurz danach.

Für die Geltendmachung von Berichtigungsansprüchen gibt es keine gesetzlich festgelegte Frist im BGB. Die Rechtsprechung geht jedoch von einer “Verwirkung” des Anspruchs aus, wenn der Arbeitnehmer zu lange wartet. Eine Frist von fünf bis sechs Monaten nach Erhalt des Zeugnisses wird oft als angemessen betrachtet, um Korrekturen zu verlangen. Nach Ablauf dieser Frist kann es schwierig werden, noch Änderungen durchzusetzen, da der Arbeitgeber möglicherweise nicht mehr alle Details der früheren Tätigkeit des Arbeitnehmers im Kopf hat oder sich auf die stillschweigende Hinnahme des Zeugnisses berufen kann. Daher ist schnelles Handeln im Falle einer Unzufriedenheit entscheidend. Ein Zwischenzeugnis kann der Arbeitnehmer bei berechtigtem Interesse auch während eines laufenden Arbeitsverhältnisses verlangen, beispielsweise bei einem Wechsel des Vorgesetzten, einer Umstrukturierung oder einer internen Bewerbung.

Durchsetzung Ihrer Rechte beim zeugnis arbeitsrecht: Was tun bei Problemen?

Wenn der Arbeitgeber die Ausstellung eines Zeugnisses verweigert, es nicht rechtzeitig aushändigt oder der Inhalt nicht den Anforderungen des zeugnis arbeitsrecht entspricht, haben Arbeitnehmer verschiedene Möglichkeiten, ihre Rechte durchzusetzen. Der erste Schritt sollte immer die direkte Kommunikation mit dem ehemaligen Arbeitgeber sein. Oft lassen sich Missverständnisse durch ein persönliches Gespräch oder eine schriftliche Aufforderung klären.

Bleibt die Kommunikation erfolglos oder lehnt der Arbeitgeber die gewünschten Änderungen ab, kann der Arbeitnehmer professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann das Zeugnis prüfen, auf problematische Formulierungen hinweisen und den Arbeitgeber im Namen des Arbeitnehmers zur Nachbesserung auffordern. In vielen Fällen reicht ein anwaltliches Schreiben aus, um den Arbeitgeber zur Kooperation zu bewegen.

Scheitern auch diese Bemühungen, bleibt der Weg zum Arbeitsgericht. Dort kann der Arbeitnehmer Klage auf Zeugniserteilung oder Zeugnisberichtigung einreichen. Ein solches Verfahren kann jedoch zeitaufwendig und mit Kosten verbunden sein. Es ist ratsam, sich vor einer Klage umfassend über die Erfolgsaussichten und die möglichen Kosten zu informieren, gegebenenfalls mit Unterstützung einer Rechtsschutzversicherung. Für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen besteht die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe. Auch der Betriebsrat kann, sofern im Unternehmen vorhanden, eine unterstützende Rolle spielen, indem er zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vermittelt.